Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

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Aus Sicht der DGPPN und DG-Sucht sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen Schritte als allenfalls kurzfristig, aber keinesfalls als ausreichend wirksame Maßnahme einzuordnen. Die Cannabisindustrie wird ihr Angebot entsprechend anpassen und ihr Marktanteile sichern. Die Fachgesellschaften empfehlen, Cannabisblüten aus der Verordnungsfähigkeit zu streichen, solange es keine ausreichende Evidenz im Sinne ausreichender Zulassungsstudien für spezifische medizinische Indikationen gibt. 

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