Wissenschaftlicher Beirat

In der Satzung der Fachgesellschaft wurde neu verankert, dass Expertinnen und Experten beratend in die Vorstandsarbeit einbezogen werden können. Diese Änderung wurde in der Mitgliederversammlung vom 07. September 2022 in einer offenen Abstimmung einstimmig beschlossen.

Laut Satzung besteht der Wissenschaftliche Beirat aus maximal sieben natürlichen Personen. Die Mitglieder werden vom Vorstand benannt. Die Amtszeit der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates beträgt jeweils zwei Jahre. Einzelne Mitglieder können durch Beschluss des Vorstandes aus dem Wissenschaftlichen Beirat abberufen werden. Für das abberufene Mitglied des Beirates kann der Vorstand für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied für den Beirat benennen. Der wissenschaftliche Beirat berät den Vorstand und hat dabei folgende Aufgaben:

a) Auf Anfrage des Vorstandes, zu wissenschaftlichen oder fachlichen Aufgaben des Vereins Stellung zu nehmen;
b) Auf Anfrage des Vorstandes, diesen zu mittelfristigen und langfristigen Zielen des Vereins zu beraten;
c) Auf Anfrage des Vorstandes, diesen bei den von ihm zu treffenden Entscheidungen zu beraten.

Zum 01. April 2024 wurden erstmals sechs Suchtexpertinnen und Suchtexperten in den neu gegründeten Wissenschaftlichen Beirat berufen. Dies sind

  • Prof. Dr. Anil Batra (Tübingen)
  • Prof. Dr. Karen Ersche (Cambridge/Mannheim)
  • Prof. Dr. Ursula Havemann-Reinecke (Göttingen)
  • Prof. Dr. med. Dr. phil. Astrid Müller (Hannover)
  • Prof. Dr. Georg Schomerus (Leipzig)
  • Prof. Dr. Norbert Wodarz (Regensburg)

Alle Vorstandsmitglieder freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Beirat.

(Stand: Juni 2024)